Umbaumassnahmen für importierte US-Fahrzeuge
US-Zulassungen
Die Umrüstung von US-Fahrzeugen auf europäische/schweizerische Normen ist unumgänglich. Sämtliche Fahrzeuge aus den Nicht-EU Staaten – speziell USA unterscheiden sich in vielen Bauteilen von den hier geltenden Normen, aus dem Grund müssen importierte Fahrzeuge erst einmal auf den europäischen Standard umgerüstet werden. In erster Linie betrifft das die Beleuchtung, die Einhaltung von Lärm- und Abgasvorgaben sowie die Sicherheitsvorschriften wie Insassen- und Fussgängerschutz. Egal, ob Oldtimer, Youngtimer oder Neufahrzeuge, wir helfen Ihnen Ihr Fahrzeug inkl. der Abnahme durch das Strassenverkehrsamt auf die Strasse zu bringen.
Modifikationen
Die folgenden technischen Modifikationen müssen grundsätzlich durchgeführt werden:
- Einschlagen der Fahrgestellnummer auf der Beifahrerseite
- Einschlagen eines Motorkennzeichens
- Standlicht auf weiss umprogrammieren od. umbauen
- Bei Xenon-Scheinwerfern >2000 lm ist die Nachrüstung einer Scheinwerferreinigungsanlage und einer Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.
- Bei Fahrzeugen >2500 kg müssen die notwendigen Umbauten betreff Fussgängerschutz vorgenommen werden. Unter Umständen muss ein Fronschutzsystem montiert werden.
- Individuelle Modifikationen betreffend Lärm- und Abgasvorschriften. Zum Beispiel umprogrammieren des Steuergerätes oder die Montage von Ersatz- oder Zusatzschalldämpfer.
Nachweise u. Gutachten
Benötigt werden grundsätzlich folgende Gutachten:
- Nachweis der Lärmemissionen (gepr. nach Richtlinie 70/157/EWG od. ECE-R51 in der jeweils gültigen Fassung)
- Nachweis der Abgasemissionen (gepr. nach Richtlinie 70/220/EWG od. 715/2007/EU in den jeweils gültigen Fassungen)
- Nachweis für den Insassenschutz (gepr. nach Richtlinie 96/79/EG resp. 96/27/EG in den jeweils gültigen Fassungen)
- Nachweis für den Fussgängerschutz (gepr. nach Richtlinie 78/2009/EG)
- Lichttechnisches Gutachten bei Beleuchtungseinrichtungen ohne DOT od. E-Prüfzeichen (Gutachten vom METAS)
- NEV- / EMV-Gutachten (Elektromagnetische Verträglichkeit gepr. nach Richtlinie 72/ 245 in der jeweils gültigen Fassung)